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Liebe Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro, auf der Website des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder auf aida.de/agb zur Verfügung stehen.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Gast AIDA Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese allgemeinen Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung durch AIDA Cruises in Schrift- oder Textform zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. AIDA Cruises ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Gast ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und / oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Die Reiseanmeldung erfolgt durch den anmeldenden Gast auch für alle von der Anmeldung umfassten Gäste. Der anmeldende Gast erklärt ausdrücklich, für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt hierin ein neues Angebot an den Gast. AIDA Cruises ist hieran 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung oder vorbehaltlose Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2 Zahlungen 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:
• Bei Buchung von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25 %
• Bei Buchung von AIDA VARIO und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 30 %
Außerdem werden Anreisepakete, die einen sofort einbuchbaren Wunschflug enthalten, zusammen mit der Anzahlung in voller Höhe fällig. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer gegebenenfalls über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Gast ohne weitere Mahnung in Verzug.
2.4 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF) abgeschlossen. Die Gäste erhalten den Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Gast unverzüglich sein AIDA Ticket, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich AIDA Cruises vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder mit ausgewählten Kreditkarten vorgenommen werden. Eine Übersicht über die Zahlungsarten ist auf aida.de/myaida bzw. aida-cruises.at/myaida zu finden. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit AIDA Cruises ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Gast eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
2.7 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die zur Zahlung der myAIDA Bordrechnung hinterlegte EC- bzw. Kreditkarte auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus kann AIDA Cruises im Hinblick auf das Bordkonto nach eigenem Ermessen Vorkasse verlangen, während der Reise Zwischenabrechnungen vornehmen und bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall ablehnen.
2.8 In Abhängigkeit von der vom Gast gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Gast rechtzeitig vor dem Zahlungsvorgang informiert.
3 Leistungen 3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen (Online-)Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o. Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Gast direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von AIDA verauslagt, so ist AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Gast weiterzubelasten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
3.2 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Buchungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern.
3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden.
3.4 Bucht der Reisende über AIDA einen Zug zum Flug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet AIDA nicht für mögliche Folgekosten.
4 Vertragsänderungen 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird AIDA Cruises den Gast selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3 AIDA Cruises ist berechtigt, zur Erfüllung von bei Vertragsschluss noch nicht bekannten hoheitlichen oder reisevertraglichen Bestimmungen von AIDA Cruises oder um eine sichere Reise zu ermöglichen, geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Bestimmungen und / oder Maßnahmen informiert AIDA Cruises die Gäste umgehend. Bei diesen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln:
a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass AIDA Cruises sich vorbehält, Gäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen;
b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests bzw. eines Tests auf eine andere, ansteckende Infektionskrankheit vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise;
c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise;
d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz;
e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport;
f) Einschränkung der Landgänge auf von AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften;
g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 oder eine andere ansteckende Infektionskrankheit getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontaktpersonen selbst nicht positiv auf COVID-19 oder eine andere, ansteckende Infektionskrankheit getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Gast in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich aufgehalten haben.
Verstöße gegen geltende hoheitliche und vertragliche Bestimmungen und / oder Maßnahmen für eine sichere Reise berechtigen AIDA Cruises dazu, den betroffenen Gast und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktpersonen im Sinne dieser Ziffer sind, von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht.
5 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises 5.1 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten:
a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der entsprechenden Leistungs- oder Reisebeschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist AIDA Cruises berechtigt, von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 31. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zurückzutreten. Die Mitteilung über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und den damit zusammenhängenden Rücktritt von der Reiseleistung oder Reise muss dem Gast bis 31 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. AIDA Cruises ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
b) AIDA Cruises ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat AIDA Cruises den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
5.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Gastes eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Gast reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Gast selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Gastes jederzeit seitens des Veranstalters gekündigt werden. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung. Hat der Gast den Reiseausschluss selbst zu vertreten, hat AIDA Cruises Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6.2. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht AIDA Cruises nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruises hinausgeht, und der Gast keine diese Betreuung übernehmende, hinreichend qualifizierte Begleitperson hat.
5.3 AIDA Cruises ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Gast Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er illegale Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Hierzu zählt insbesondere auch Cannabis / THC. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
5.4 An Bord gilt die nachstehend aufgeführte Bordordnung, die vom Gast uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Gast ist verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Kapitäns zu befolgen.
Bordordnung • Laut internationalen Vorschriften muss die Sicherheitseinweisung von allen Gästen am Anreisetag absolviert werden. Ablauf und Zeiten sind verbindlich und werden bei Anreise jedem Gast mitgeteilt. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen werden im Notfall von einem Crew-Mitglied zum Sammelplatz begleitet. Wir bitten alle Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit, sich zu Beginn der Reise an der Rezeption zu melden.
• Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. In den Kabinen ist das Rauchen nicht gestattet. Werfen Sie keinesfalls Zigarettenreste in Papierkörbe oder über Bord. Das Nutzen von Kerzen und Feuerwerkskörpern ist an Bord nicht gestattet.
• Als Eltern tragen Sie Sorge für Ihre Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass sie keine unerlaubten Bereiche betreten und nicht mit Rettungsmitteln oder Aufzügen spielen.
• In unseren Restaurants sind Sie vom frühen Morgen bis zum späten Abend herzlich willkommen. Bitte nehmen Sie jedoch Rücksicht auf die anderen Gäste und betreten Sie unsere Restaurants angemessen gekleidet – nicht im Bademantel, in Badebekleidung oder barfuß. Darüber hinaus bitten wir Sie, keine Speisen und Getränke aus den Restaurants mitzunehmen.
• Bitte reservieren Sie auf den Pooldecks keine Sonnenliegen und beachten Sie die Hinweisschilder an den Pools. Wir behalten uns vor, reservierte, aber nicht benutzte Liegen freizugeben.
• Vergessene und liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen können Sie gern an der Rezeption abgeben. Nicht abgeholte Fundsachen verbleiben bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Reiseende bei AIDA Cruises am Standort Rostock.
• Aus Sicherheitsgründen müssen die öffentlichen Gänge immer frei bleiben. Stellen Sie bitte keinen Kinderwagen oder Rollstuhl vor der Kabine ab, sondern nutzen Sie dafür den Stauraum unter Ihrem Bett.
• Vermeiden Sie in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bitte jeglichen Lärm auf den Kabinendecks (Nachtruhe).
• Um Mitreisende nicht zu belästigen, ist das Benutzen von Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Rollern, Fahrrädern, Audiogeräten mit Lautsprechern und elektrisch sowie batteriebetriebenen Transportmitteln an Bord nicht gestattet.
• Alle Einrichtungsgegenstände, die sich in Ihrer Kabine oder in öffentlichen Räumen befinden, dürfen von Ihnen bestimmungsgemäß genutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem AIDA Interieur sorgsam um. Eltern werden auf ihre Aufsichtspflicht für ihre minderjährigen Kinder hingewiesen.
• Im Falle von Beschädigungen oder Verschmutzungen, welche in der Kabine oder im öffentlichen Bereich entstehen, behalten
wir uns vor, diese dem Verursacher bzw. dem Reiseanmelder in Rechnung zu stellen.
• Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden sofort zur Anzeige gebracht.
An Bord verbotene Gegenstände: – Lebensmittel, insbesondere alle Fleisch-, Geflügel- und Fischprodukte, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse (Ausnahme: professionell / industriell vom Hersteller verpackte Trockenware, Gewürze und Süßigkeiten)
– Es ist bei der Anreise generell nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit an Bord zu bringen. Während der Reise darf maximal 1 Liter Alkohol pro Person (über 18 Jahren) mit an Bord gebracht werden.
– Drohnen, Mikrokopter, Funkgeräte, Breitband-Empfänger, Satellitentelefone sowie jegliche Art von Lasern, wie z. B. Laserpointer
– Elektrowerkzeuge, Küchengeräte und Heizgeräte wie z. B. Infrarotlichtlampen, Heizdecken, Bügeleisen, Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschinen etc.
– Jegliche Art von illegalen Betäubungsmitteln / Drogen einschließlich synthetischer Drogen, Designerdrogen und medizinischem Marihuana
– Hieb- und Stichwaffen, Scheren mit einer Klingenlänge von über 10 cm, Offensivwaffen sowie Munition (Der Besitz eines dieser Gegenstände kann einen sofortigen Bordverweis zur Folge haben.)
– Eine ausführliche Liste aller an Bord verbotenen Gegenstände finden Sie auf aida.de/myaida
• Unser Kapitän trägt die Verantwortung für alle Gäste und Crew-Mitglieder, seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem kann gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert werden und daher gegebenenfalls zu einem Verweis von Bord durch den Kapitän führen.
• Im Interesse aller Gäste bitten wir um Einhaltung dieser Bordordnung. Ein Verstoß sowie die wiederholte Missachtung von Anweisungen des Kapitäns können – je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes – bis zu einem Verweis von Bord durch den Kapitän führen.
5.5 Der Kapitän ist für Schiff und Crew verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Gast entschädigungslos von Bord zu weisen. Diese Befugnis gilt auch, wenn nach dem Urteil des Kapitäns eine der unter 5.3 genannten Situationen vorliegt.
5.6 Ferner kann AIDA Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Gast unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und zum Ausweis- oder Einreisedokument gebucht hat.
6 Rücktritt durch den Gast 6.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Kundencenters. Dem Gast wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück, steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von AIDA Cruises und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils p. P. und bezogen auf den jeweiligen Kreuzfahrtanteil der Pauschalreise – zu:
- bis zum 50. Tag vor Reisebeginn (mind. € 50,- p. P.): AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 30%,
- vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 30%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 40%,
- vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 40%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 50%,
- vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 60%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 70%,
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 80%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 85%,
- bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung: AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 95%, AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 95%,
Prämien für über AIDA Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Flügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils p. P. und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets):
- bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 30 %
- vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45 %
- vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70 %
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis einen Tag vor Anreise 85 %
- bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 %
Bei Rücktritt von einer Buchung, die einen sofort einbuchbaren Wunschflug enthält, fallen abweichend Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des auf den betreffenden Gast entfallenden anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Daneben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen und den Gast in einer anderen, für die entsprechende Personenzahl geeigneten Kabine unterzubringen. Die isolierte Stornierung der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) unter Beibehaltung des Kreuzfahranteils ist nicht möglich.
6.3 Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann AIDA Cruises keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise finden Sie auf aida.de/reiseschutz
7 Umbuchung / Vertragsübertragung 7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Zu- und Neubuchungen zu einer bestehenden Buchung sind bei entsprechender Verfügbarkeit hingegen immer möglich. Sofern eine Änderung bzw. Umbuchung dennoch auf Wunsch des Gastes durchgeführt wird, ist diese maximal bis zu 40 Tage vor Reisebeginn möglich. Zudem kann AIDA Cruises eine Bearbeitungsgebühr erheben, die sich nach den nachfolgenden Punkten a) bis e) richtet. Diese ist sofort fällig. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6.2 und einer anschließenden Neubuchung möglich. Dies gilt auch für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder sonstige Aktionsangebote. Frühbucher- oder sonstige Vorteile können im Fall einer Umbuchung auf eine neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
a) Für Änderungen der Kabinenkategorie auf der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PREMIUM und PREMIUM ALL INCLUSIVE Tarifs unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Zulässig ist nur die Umbuchung auf eine höhere Kabinenkategorie. Maßgeblich für den Preis der Änderung, welche Gegenstand der Umbuchung ist, ist die Preisdifferenz, die für die entsprechende Anpassung der Kabinenkategorie bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
b) Eine Umbuchung bei der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin, ein anderes Reiseziel oder ein anderes Schiff ist nur einmal und nur dann ohne Bearbeitungsgebühren möglich, wenn die Reise ursprünglich zum PREMIUM oder PREMIUM ALL INCLUSIVE Tarif gebucht wurde und der Reisepreis pro Person bei gleichbleibender Personenanzahl zumindest erhalten bleibt. Andernfalls fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro pro Vollzahler an. Die Umbuchung erfolgt zu den Konditionen, die am Umbuchungstag gelten.
c) Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich nur einmalig bis zu 40 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit An- und Abreisepaket inklusive Flug sowie bis zu 30 Tage vor Reisebeginn bei Reisen ohne An- und Abreisepaket bzw. bei An- und Abreisepaket mit Rail&Cruise möglich. Dieser ist nur auf die Tarife PREMIUM und PREMIUM ALL INCLUSIVE möglich. Für einen solchen Tarifwechsel fällt regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro pro Vollzahler an, es sei denn, die Tarifdifferenz pro Vollzahler ist bereits höher als dieser Betrag. Diese ist sofort fällig. Der Wechsel auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich. Gleiches gilt für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen.
d) Bei einer Änderung der Flugleistung (Abflugort, Abflugzeit, Wechsel der Buchungsklasse) innerhalb des An- und Abreisepakets mit inkludiertem Flug gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des Umbuchungstags. Für diese Änderung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 Euro pro Person und Änderung an.
e) Für isolierte Stornierungen der Leistungen Rail&Fly und Rail&Cruise in den Tarifen VARIO und VARIO ALL INCLUSIVE fälltfür den Flexpreis eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Person an. Stornierungen des Sparpreises sind hingegen nicht möglich.
7.2 Der Gast kann bis zu 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen. Wir empfehlen, die Erklärung in Schrift- oder Textform zu übersenden. AIDA Cruises ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, bspw. wenn Linienflüge betroffen sind, können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen.
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
8 Gewährleistung, Kündigung durch den Gast 8.1 Der Gast hat einen Reisemangel unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Ist AIDA Cruises infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Gastes auf Minderung und / oder Schadensersatz aus diesem Reisemangel für die Zeit nach jenem Zeitpunkt ausgeschlossen, zu dem eine solche Anzeige möglich und geboten gewesen wäre und zu einer Mangelbehebung durch AIDA Cruises hätte führen können.
8.2 Verlangt der Gast Abhilfe, so hat AIDA Cruises den Reisemangel zu beseitigen. AIDA Cruises kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung in Textform geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.4 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber AIDA Cruises unter folgender Anschrift erfolgen:
AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A.
Am Strande 3 d, 18055 Rostock, Deutschland.
Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
9 Haftung / Haftungsbeschränkung 9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nicht Personenschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von AIDA Cruises nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche, die der Gast in Zusammenhang mit Schäden am Reisegepäck im Rahmen einer etwaigen Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen kann, bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 AIDA Cruises haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, begebbare Wertpapiere, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme und mobile Endgeräte – wie etwa Laptops oder Tablets –, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung an der Rezeption hinterlegt, oder der Verlust bzw. die Beschädigung beruht auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von AIDA Cruises.
9.3 Wertgegenstände im vorgenannten Sinne sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. AIDA Cruises haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt werden.
9.4 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und / oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Teil der vertraglichen Reiseleistungen sind, sondern als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder die von Dritten, Unabhängigen durchgeführt werden (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche und Ausstellungen), es sei denn, diese Dritten sind als Erfüllungsgehilfen für AIDA Cruises zu qualifizieren oder AIDA Cruises erweckt den Anschein, eigener Veranstalter der von den Dritten erbrachten Leistungen zu sein. AIDA Cruises haftet jedoch, wenn und soweit für den dem Gast entstandenen Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
9.5 Eine etwaige Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise unterliegt der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889 / 2002 geänderten Fassung.
9.6 Die Rezeption an Bord der Schiffe von AIDA Cruises, Reisevermittler und / oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Gäste gegenüber AIDA Cruises anzuerkennen.
9.7 AIDA Cruises empfiehlt den Gästen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reise-Unfallversicherung und einer Reisegepäck-Versicherung (siehe aida.de/reiseschutz).
10 Medizinische Versorgung an Bord 10.1 Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Hospitäler, die sich auf Deck 3 befinden. Schiffsärzte und qualifiziertes Fachpersonal stehen für Ihre medizinische Versorgung zur Verfügung. Die Sprechzeiten erfahren Sie an Bord.
10.2 Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrags sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises unterworfen ist.
10.3 Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Sollten Sie an chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen leiden, nehmen Sie bitte vor einer Reisebuchung Kontakt zu AIDA Cruises auf, um die Möglichkeit der Teilnahme an einer AIDA Reise und die Gestaltung der Rahmenbedingungen abzustimmen.
10.4 Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung erfolgt über die Bordabrechnung). Eine detaillierte Rechnung des Schiffsarztes erhalten Sie nach dem Hospitalbesuch. Eine Abrechnung über die Krankenkassenkarte oder einen Auslandskrankenschein ist nicht möglich. Sie erhalten im Anschluss an die Behandlung eine detaillierte Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
10.5 Bei Risikofällen kann der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die für die Ausschiffung und die Krankenbehandlung entstehenden Kosten trägt der Patient. Soweit verfügbar, stellt AIDA Cruises im Fall einer medizinischen Ausschiffung eine Betreuung durch eine Agentur. Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das medizinische Center. Sollten Sie spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie ggf. zu berücksichtigende Einfuhr- oder Zollbeschränkungen des Ziellands.
10.6 Unsere Reisen sind grundsätzlich auch für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf all unseren Schiffen haben wir barrierefreie Kabinen und Bereiche eingerichtet. Nähere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf unserer Website aida.de/barrierefrei. Damit wir Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen können, haben Sie diese im Rahmen der Buchung anzuzeigen. Auf Ziffer 5.2 wird hingewiesen.
10.7 Um die Sicherheit unserer Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zu gewährleisten und Verletzungen zu vermeiden, ist es möglich, dass diese, abhängig von der Situation vor Ort, nach entsprechender Einzelfallentscheidung des Kapitäns in bestimmten Häfen nicht an Land gehen dürfen.
11 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge 11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseantritt weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseantritt weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. In den genannten Fällen kann AIDA Cruises vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. AIDA Cruises behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird AIDA Cruises den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilung schuldhaft verzögert, behält AIDA Cruises den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen.
12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 12.1 Der Gast hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von AIDA Cruises sowie von AIDA Cruises beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Gast ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Gast zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Gast ist verpflichtet, Geldbeträge, die AIDA Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.3 Der Gast hat AIDA Cruises alle über die Plattform myAIDA abgefragten Manifestdaten bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 AIDA Cruises haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung), es sei denn, AIDA Cruises hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Gast steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Gast Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Gast weiterzubelasten.
13 Datenschutz / Bildrechte 13.1 Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet.
13.2 Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten per Post oder E-Mail im Rahmen des Bestandskundennewsletters verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Widerspruch an: AIDA Cruises, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Am Strande 3 d, 18055 Rostock, Deutschland oder
[email protected] (es fallen hierfür keine anderen Übermittlungskosten als nach den Basistarifen an). Sofern Sie Ihren Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt in der Schweiz haben oder Ihre Reise über ein Schweizer Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an: FlyingLawyers, z. Hd. Sophie Winkler, Weinbergstrasse 22, 8001 Zürich, Schweiz. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung auf aida.de/datenschutz entnehmen.
13.3 Während der Reise können von oder für AIDA Cruises Fotos sowie Ton- und Bildaufnahmen in den öffentlichen Bereichen des Schiffes angefertigt werden. Hierauf wird im Tagesprogramm„AIDA Heute“ oder durch Hinweisschilder hingewiesen. Mit Abschluss des Reisevertrags willigt der Gast in die Anfertigung und Bearbeitung dieser Aufnahmen ein. Der Gast willigt zudem in die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte kostenfreie oder kostenpflichtige Nutzung der Aufnahmen ein, solange diese im Kontext von Kreuzfahrten genutzt werden. Insbesondere können die Aufnahmen für sogenannte Reisefilme verwendet werden. Reisefilme können durch Gäste als Erinnerung erworben werden. Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies den anwesenden Kamerateams mitteilen. Diese Mitteilung ist für das Kamerateam sowie die Nutzung der Aufnahmen bindend.
14 An- und Abreise 14.1 Bei individueller Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anreise so rechtzeitig zu planen, dass das Schiff drei Stunden vor dem Ablegen bzw. bei einem mehrtägigen Hafenaufenthalt spätestens drei Stunden vor Ende der Check-in-Zeiten am vorgesehenen Abreisetag erreicht wird. Hat der Gast die An- und Abreise per Flug zum bzw. vom Schiff über AIDA Cruises gebucht, ist die Anreise zum Flughafen so zu planen, dass der Gast den Flughafen drei Stunden vor Abflug erreicht. Andernfalls übernimmt AIDA Cruises keine Haftung für Verspätungsschäden.
14.2 AIDA Cruises wird die Gäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird AIDA Cruises seinen Gästen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften spätestens mit Versand der Ticketunterlagen zur gebuchten Reise mitteilen. Wechselt die dem Gast als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird AIDA Cruises seine Gäste so schnell wie möglich hierüber informieren. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet auf transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar. Es gelten stets die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
15 Verjährung, Gerichtsstand 15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock.
15.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.3 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
15.4 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abruf- bar auf ec.europa.eu/consumers/odr) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil.
15.5 Diese Reisebedingungen und alle Angaben entsprechen dem Stand von Dezember 2023. Sie gelten für alle Buchungen ab dem 01.12.2023 und ersetzen mögliche frühere Versionen.
Stand: 12 / 2023