Das dient der Sicherheit aller Gäste, der Crew sowie der Gemeinden die während den Reisen besucht werden. Ab dem
01.02.2022 gilt für Reisen im
Mittelmeer, dass die Einschiffung nur für folgende Gäste gestattet und garantiert werden kann:
- Gäste, die eine volltändige Impfung erhalten haben und eine gültigen Nachweis vorlegen können
- Gäste, die genesen sind und dafür eine gültige Bescheinigung nachweisen können
- Gäste, die einmal geimpft wurden, nachdem sie von COVID genesen sind (dazu ist auch eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde notwendig)
- Das gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren
Zusätzlich dazu wird bei der Einschiffung
im Hafen ein Corona-Test durchgeführt - das alles sorgt für ein angemessenes Erlebnis während der Reise an Bord, sowie bei den Landausflügen. Außerdem ist es für alle Gäste verpflichtend, eine
Corona-Reiseschutz Versicherung abzuschließen, welche notwendig ist, um im Falle einer vorzeitigen Ausschiffung bei einem positiven Befund alle anfallenden Kosten wie beispielsweise Rücktransport, Krankenhausaufenthalt etc. zu decken. Kann ein Nachweis einer solchen Versicherung nicht vorgelegt werden, ist
keine Einschiffung möglich!
Sollte die Versicherung nicht über Costa Kreuzfahrten abgeschlossen werden, ist zwingend auf die Abdeckung
folgende Punkte zu achten:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Kosten für einen verlängerten Aufenthalt (Mahlzeiten und Unterkunft) an Land aufgrund einer Quarantäne
- Rückführung (auch mit geschützten Transportmitteln für positiv getestete Personen und ihre engen Kontaktpersonen)
- Erstattung des anteiligen Reisepreises für die unterbrochene Kreuzfahrt
Die Reederei überprüft selbstverständlich das
Sicherheitsprotokoll auf
Aktualität und arbeitet eng mit den nationalen und lokalen Behörden zusammen, um stets die
höchstmögliche Sicherheit für jedermann zu garantieren. Dieses Sicherheitsprotokoll berücksichtigt alle Aspekte des gesamten Kreuzfahrterlebnisses, sowohl an Bord
als auch an Land. Die darin enthaltenen Maßnahmen konnten sich in den letzten Monaten im laufenden Betrieb bereits als durchaus wirksam beweisen!