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The transportation of passengers, baggage and vehicles is done in accordance with the Norwegian Maritime Code and Color Line’s Terms & Conditions of Passenger Transport. For carrying cargo, the shipping company’s Terms of Lading apply.
The transport contract is brought about when Color Line (“CL”) issues confirmation. Color Line gives the customer travel confirmation by telephone, via text message or email, by post, or through the travel agent. On request, the customer will be sent a separate invoice or a separate ticket in addition to the confirmation, at a charge of EUR 6 each.
1. BookingReservations should be made as early as possible. When booking, please give the passenger’s full name, sex, nationality and age. For group reservations, the full passenger list should be submitted to us at least four weeks before the date of travel. Bookings can also be made through travel agencies or at the offices of Color Line and its agents. When making reservations for motor vehicles, the vehicle’s make, registration number, length and height (including roof rack, if applicable) are needed. For trailers, the total length including the connecting rod must be given. Only vehicles accompanied by a driver will be transported. Luggage may comprise personal belongings only. Furniture, display material, etc. must be declared, and bookings for such items must be made through Color Line Cargo.
2. PaymentReserved seats and berths must be paid for at least 30 days before the sailing date. Bookings made in the Internet must be paid for immediately and in full by credit card. A booking once made is binding for the customer; Color Line shall be bound by the reservation once the total amount has been received. For groups, a down payment of EUR 26 per person is charged when the order is placed. Color Line is only under obligation to effect transport once the full price for the sea passage has been received by the shipping company or by the travel agency / automobile club. When a trip with Color Line is booked in Germany, Denmark, Norway, etc., the price given in the schedule for the respective country shall apply. Special terms of payment apply for groups. There are separate terms of payment for the economy car package on the Kiel-Oslo crossing and for the car package on the Denmark-Norway crossing.
3. CancellationsIndividual passengers cancelling travel are charged the following fixed amounts:
- cancellation 30–15 days before the sailing date: 10% of the fare
- cancellation 14–6 days before the sailing date: 25% of the fare
- cancellation 5–1 day(s) before the sailing date: 50% of the fare
- cancellation less than 24 hours before the sailing date or non-appearance: 95% of the fare
For groups, separate fixed cancellation fees apply.
3.1. Passengers are free to prove that Color Line has sustained smaller losses than the cancellation fee charged, either because Color Line was able to sell the seat to another customer, or in view of the unexpended costs.
3.2. For the economy car package on the Kiel-Oslo route, the car package on the Denmark-Norway route and the caravan package, the terms of payment and cancellation terms given in the catalogue / timetable / Internet apply.
4. AlterationsFor any alterations to travel arrangements made at the customer’s request, a handling fee of at least EUR 5 is charged for each alteration.
5. Booking TermsThe shipping company reserves the right to cancel sailings, in which case the full fare will be refunded. The shipping company assumes no liability for any alterations to the itinerary, sailing dates and times, routes and suchlike as published in the timetable, or for any losses or costs thus incurred on the customer. Color Line reserves the right to use other ships than those named in this brochure.
Separate booking terms apply for the economy car package on the Kiel-Oslo crossing and for the car package on the Denmark-Norway crossing.
6. TicketsThe fares cover the sea passage and sleeping accommodation in the requested cabin category (on the Kiel-Oslo crossing). Meals are not included in the fare price unless expressly stated. Refunds for unused tickets must be requested from the shipping company at least four months after the date of sailing. No refunds can be paid for lost tickets. The tickets that are issued are not transferable. Color Line reserves the right to change reservations to another category for important reasons.
7. ChildrenChildren under the age of 16 may only travel accompanied by an adult.
8. EmbarkationKIEL – OSLO: Passengers arriving in their own vehicle should put the vehicle ready at least 2 hours before sailing time. Passengers without a car should arrive at least one hour before sailing time.
DENMARK – NORWAY: All passengers both with and without a car should arrive at least one hour before sailing time.
8.1. Each driver is responsible for parking his or her vehicle on the allocated space, securing it by engaging the bottom gear and putting the handbrake on, and making sure that it is properly locked.
8.2. Color Line may refuse to allow a passenger on board the ship or is entitled to put a passenger ashore during the journey, if the captain is of the opinion that such passenger is unfit for the sea passage or may pose a threat to his own safety or that of the other persons on board.
9. Travel DocumentsAll passengers must carry a valid identity card or passport that must be shown on request. Passengers are liable for any costs that may be incurred on being refused entry at border control. All vehicles must have a nationality plate. Passengers travelling with a car must have an insurance certificate (“green card”) and the registration document with them. Drivers are advised to enquire at their insurance company before departure about the latest rules and regulations applying to their vehicle on trips abroad. We recommend that all passengers take out travel insurance.
10. Luggage & CargoEach passenger may take up to 50 kg baggage or ½ m3 in addition to any luggage stored in the vehicle. Furniture, crates, oversize suitcases, etc. are treated as cargo and the applicable cargo tariff has to be paid for them.
10.1. Color Line will not assume any liability for money, securities and other valuables, such as gold, silver, precious stones, jewellery, art objects and suchlike, unless they are handed over to Color Line for safekeeping.
11. Transporting Live AnimalsLive animals can only be taken on board by special prior arrangement. Dogs and cats may be taken at the passenger’s own risk and kept either in the vehicle or in a cage on the car deck, at a cost of EUR 6 / EUR 12 per passage. Please note that in Norway strict regulations apply to transporting animals. Detailed information can be obtained from Norwegian consulates and embassies abroad. Animals may not be taken outside the car deck, e.g. into the cabin or into communal areas. For further information on vaccinations, identification, etc.: enquire at a Norwegian consulate or embassy, or go to:
www.mattilsynet.no 12. Camper VansIt is imperative for the gas supply to be turned off during the crossing. The correct setting is checked on embarkation.
13. WeaponsTransporting or bringing weapons on board is prohibited. An application for a special permit, e.g. for hunting weapons, must be filed with the shipping company on booking.
14. Safety ChecksFor security reasons, searching and checking passengers, luggage and vehicles prior to embarkation may be required. If permission is not given, the shipping company has the right to refuse transportation without refunding the fare.
15. Modifications in Services, Price ChangesColor Line reserves the right to alter the prices and sailings specified in this brochure, to levy surcharges due to fluctuations in exchange rates and/or fuel prices, and to alter timetables and routes. Moreover, Color Line reserves the right to use a different ship for transportation than that stated. The shipping company is not responsible for delays or any other abnormalities. Special terms apply for the route Strömstad-Sandefjord.
16. Compensation for Personal Injury & Property DamageThe provisions of the Norwegian Maritime Code and other Norwegian regulations on compensation shall apply to any personal injury or property damage. The operator shall not be liable if it cannot be held responsible for the injury or damage. In all other respects, special attention is drawn to the provisions on limitation of liability and co-payment by the passenger. Color Line is not liable for incidents occurring before the passenger has boarded the ship or after the passenger has disembarked. The same applies to hand luggage in the passenger’s safekeeping. Color Line is not liable for live animals being transported as luggage. The operator is not liable for any loss or damage occurring during any sea passage that is carried out by another carrier. The Law on Package Tours (Lov om pakkereiser) dated 25 August 1995 applies to any loss or damage in connection with package tours. Under Norwegian regulations on compensation, the passenger has to pay for any damage it has caused itself or that has been caused by any person for whom the passenger is responsible. Any general average shall be settled in Oslo in accordance with the York-Antwerp Rules 1994, as last amended.
17. Data ProtectionThe personal data you provide to us is processed and used electronically to the extent required for implementing the contract. In future, we would also like to send you written information about our latest offers, unless you give us some indication that you do not wish this to be done. If you do not want to be sent information, please contact the “Data Protection” division at the address given for the operator.
18. OperatorColor Line, Oslo, represented by Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel
Registered at Kiel Local Court under HRB 2
General manager: Dr. Jörg Rudolph
19. Place of JurisdictionGerman law applies. Action brought against the tour operator must be filed at the location of the tour operator’s registered place of business. Place of jurisdiction for registered traders, for persons who have no general place of jurisdiction in Germany, for persons who relocate abroad subsequent to contract closure, or whose place of residence or normal place of abode is unknown on the date on which action is brought, shall be at the location of the tour operator’s registered place of business. This shall not apply only if otherwise prescribed under mandatory provisions of international treaties.
Carrier: Color Line, Oslo, represented by Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel-Gaarden.
All information correct as per November 2010; depends on the validity of the respective catalogue/advertisement. Subject to alteration.
Status: 01 / 2011
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1. Anwendungsbereich Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen erfolgt nach den nachfolgenden Passagierbeförderungsbedingungen der Color Line AS Oslo (CL) als ausführendes Unternehmen der Fährpassage. Für den Frachttransport gelten die Konnossementsbestimmungen der Reederei. Für Gruppenreisen gelten die Allgemeinen Beförderungs- und Reisebedingungen für Gruppenreisen. CL wird in Deutschland durch die Color Line GmbH, Kiel, vertreten, die Ansprechpartner für den Reisenden ist und CL umfassend rechtlich in Deutschland vertritt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss, Buchungsbestätigung Fährüberfahrt 2.1 Mit der Anmeldung zur Beförderung bietet der Kunde Color Line den Abschluss des Beförderungsvertrages auf der Grundlage dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, per Telefon, schriftlich (per Post, per Telefax) oder elektronisch (per E-Mail / Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder wie für eigene haftet, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Es sind stets die vollen Namen der Reisenden, das Geschlecht, die Nationalität sowie das Alter obligatorisch anzugeben.
2.2 Für Fahrzeugreservierungen sind der Fahrzeugtyp, Länge und Höhe des Fahrzeuges (inkl. ggf. Dachgepäckträger), bei Anhängern die Gesamtlänge inkl. Zugstange anzugeben. Für die Strecke Kiel – Oslo – Kiel ist eine Kabinenbuchung obligatorisch. Es werden nur von Fahrern begleitete Fahrzeuge befördert. Bei sämtlichem Gepäck muss es sich um persönliche Güter handeln. Möbel, Ausstellungsmaterial etc. müssen manifestiert werden und über Color Line Cargo zur Beförderung angemeldet werden.
2.3 Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch CL zustande, über die CL den Kunden mit der Buchungsbestätigung informiert. Diese wird dem Reisenden direkt per E-Mail oder per Post bzw. durch das Reisebüro zugesandt. 2.4 Beim Kauf einer Reise bei Color Line in Deutschland, Dänemark, Norwegen usw. gilt jeweils der Preis des Fahrplans des entsprechenden Landes.
3. Bezahlung 3.1 Nach Vertragsschluss ist der Reisepreis sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Wird die Zahlung des Reisepreises vom Reisenden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist CL nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Beförderung zu verweigern.
3.2 Der Kunde kann die Beförderung per Überweisung, per SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte bezahlen.
3.2.1 Bei Zahlungen über das EPA-Basislastschriftverfahren gilt als Vorabinformation des Kunden («Pre-Notification») gilt im Zweifel die Buchungsbestätigung als Vertragsdokument. Zwischen CL und dem Kunden wird eine Frist von einem Tag für die Vorabinformation vereinbart. Der Kunde hat für die entsprechende Deckung der Kontobelastung zu sorgen. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Reisende in Verzug und CL ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.
3.2.2 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Anmeldung zur Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Selbst, wenn CL bei Wahl des Kunden dieser Zahlungsart in der Buchungsbestätigung den Status «bezahlt» angegeben hat, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von CL vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und CL ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen (z. B. Abfahrts- und Ankunftszeiten, Änderung Reiseroute), die von CL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, behält sich CL ausdrücklich vor, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die im Fahrplan genannten Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich aus wetterbedingten Gründen verschieben und CL behält sich auch hierfür die Leistungsänderung vor.
5. Preisänderungen vor und nach Vertragsschluss 5.1 CL behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des (Internet-)Kataloges zu erklären. Der Passagier wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
5.2 CL behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Von einer solchen Preisänderung wird der Passagier unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Passagier berechtigt, kostenfrei vom Beförderungsvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn CL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Passagier hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch CL über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung gegenüber CL geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Reisenden 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei CL eingeht.
6.2 Tritt der Kunde vom Beförderungsvertrag zurück aus Gründen, die nicht von CL zu vertreten sind und nicht aus höherer Gewalt resultieren, ist CL berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen zu verlangen. Es gelten die folgenden Bedingungen:
6.2.1 Economy Tarif
Die Entschädigung für CL entspricht dem Reisepreis zum Economy Tarif und dieser wird komplett einbehalten.
6.2.2 Flex Tarif
Bis 24 Stunden vor Abreise fällt keine Entschädigung an. Der Reisepreis wird voll erstattet. Ab 24 Stunden vor Abreise ist eine Entschädigung in Höhe des Reisepreises fällig. Es steht dem Kunden stets frei, den Nachweis zu führen, dass CL ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist.
6.3 CL behält sich vor, anstelle der in Ziffer 6.2 genannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. 6.4 Wir empfehlen allen Kunden den Abschluss einer Reiseversicherung.
7. Umbuchung 7.1 Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes oder der Beförderungsart. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
7.2 Werden auf Wunsch des Kunden dennoch, soweit durchführbar, Umbuchungen vorgenommen, so kann CL ein Umbuchungsentgelt als Entschädigung wie folgt verlangen:
7.2.1 Economy Tarif
Zusätzlich zu einem eventuell höheren Reisepreis fällt eine Entschädigung von pauschal € 90,00 pro Bearbeitung an. Diese ist sofort zur Zahlung fällig.
7.2.2 Flex Tarif
Umbuchungen sind jederzeit ohne Anfall einer Entschädigung möglich. Die Kostendifferenz zu einem höheren Reisepreis ist vom Kunden sofort zu zahlen. Bei allen Entschädigungen ist es dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass CL ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.
8. Ersatzteilnehmer Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag eintritt, die er CL rechtzeitig zuvor anzuzeigen hat. CL kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber CL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Für diese Mehrkosten kann CL pauschaliert € 30,00 verlangen. Dem ursprünglichen Kunden und der Ersatzperson bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass CL ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
9. Reisegepäck und Fracht, Gefahrgut Pro Passagier können bis zu 50 kg Gepäck oder ½ Kubikmeter zusätzlich zu evtl. im Fahrzeug aufbewahrtem Reisegepäck mitgeführt werden. Möbel, Kisten, übergroße Koffer usw. werden als Fracht behandelt. Für diese ist der entsprechende Frachttarif zu zahlen.
Gefahrgut, wie etwa entflammbare, ätzende oder radioaktive gefährliche Stoffe dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis von CL befördert werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Passagier für einen etwa entstandenen Schaden.
10. Wohnmobile Die Gaszufuhr in einem Wohnmobil muss während der Überfahrt unbedingt abgestellt sein. Der korrekte Zustand wird bei der Einschiffung kontrolliert.
11. Waffen Die Mitnahme / Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Jagd-Waffen ist bei der Reederei bei Buchung zu beantragen.
12. Sicherheitskontrollen Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung / Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird diese abgelehnt, hat die Reederei das Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung des Passagepreises zu verweigern.
13. Transport von lebenden Tieren Lebende Tiere können nur nach vorheriger spezieller Vereinbarung mitgenommen werden. Der Transport von Hunden und Katzen geschieht auf eigene Verantwortung des Kunden, im Fahrzeug oder im Käfig auf dem Autodeck. Pro Tier und Strecke fällt ein Entgelt an. Bitte beachten Sie, dass in Norwegen strikte Vorschriften für die Mitnahme von lebenden Tieren bestehen. Nähere Informationen erteilen norwegische Konsulate oder Botschaften im Ausland. Das Tier darf nicht außerhalb des Autodecks, z. B. in die Kabine oder in öffentliche Bereiche des Schiffes, mitgenommen werden. Weitere Informationen zu Impfungen, Identifikation etc.: Norwegisches Konsulat, deutsche Botschaften im Ausland oder unter www.mattilsynet.no
14. Haftung und Haftungsbeschränkung von CL als Beförderer, Ersatzleistung im Falle von Schäden an einer Person / einer Sache 14.1 Die Haftung von CL als Reederei für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte ist stets auf die Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 2002 (AÜ) in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereichs des AÜ haftet CL nach den Vorschriften des norwegischen Seegesetzes und die sonstigen norwegischen Schadensersatzbestimmungen. Der Beförderer haftet danach nicht, falls ihm kein Verschulden am Schaden vorgeworfen werden kann. Im Übrigen ist besonders auf die Vorschriften zur Haftungsbegrenzung hinzuweisen sowie auf die Selbstbeteiligung des Fahrgastes.
14.2 Color Line haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Color Line haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Passagier muss nach norwegischen Schadensersatzregeln für einen Schaden aufkommen, der vom Passagier selbst oder jemanden verursacht wurde, für den er verantwortlich ist.
14.3 Eine gemeinsame Havarie wird in Oslo nach Maßgabe der York-Antwerp Regeln von 1994, mit späteren Änderungen, geregelt.
14.4 CL haftet als Beförderer nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Schmuck, Kunstobjekten, Elektronik oder ähnlichen Gegenständen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 2 AÜ beschränkt). Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrung in öffentlichen Schließfächern nicht als „Übergabe an Color Line zur sicheren Aufbewahrung“ angesehen wird.
15. Beförderung von Kindern und Jugendlichen, sowie Personen unter 20 Jahre 15.1 Alleinreisende Kinder und Jugendliche. Die Beförderung von alleinreisenden Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters reisen. Das Mindestalter der Begleitperson ist 20 Jahre.
15.2 Kinder und Personen unter 20 Jahre. Die Beförderung von allein reisenden Kindern, Jugendlichen und Personen unter 20 Jahren ist ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters bzw. über 18 Jahren mit einer Begleitperson reisen. Das Mindestalter der Begleitperson ist 30 Jahre. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
15.3 Dänemark-Norwegen-Schweden
Kristiansand/Larvik – Hirtshals
Fährüberfahrt: 16 Jahre
Fährüberfahrt mit Rückkehr am selben Tag – Abreise vor 16 Uhr: 18 Jahre
Fährüberfahrt mit Rückkehr am selben Tag – Abreise ab 16.30 Uhr: 20 Jahre
Hotelpakete: 18 Jahre
Sandefjord – Strömstad
Fährüberfahrt: 16 Jahre
Fährüberfahrt mit Rückkehr am selben Tag – Abreise vor 16 Uhr: 18 Jahre
Fährüberfahrt mit Rückkehr am selben Tag – Abreise ab 16.30 Uhr: 20 Jahre
WICHTIG: Falls ein Kind nicht mit seinen Erziehungsberechtigten reist, muss in jedem Fall eine Einverständniserklärung der / des gesetzlichen Vertreter/s (Erziehungsberechtigten) mit Ausweiskopie des Vertreters mitgeführt werden. Gesetzlicher Vertreter sind Erwachsene über 18 Jahre, die anstatt der Eltern reisen und die die Verantwortung für diejenigen Personen tragen, die unter der Altersgrenze liegen. Ausnahme für Reisen mit einer Altersgrenze von 20 Jahren: Wenn die Kinder unter 16 Jahre sind, muss der gesetzliche Vertreter das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wenn die reisende Person über 16 Jahre und unter 20 Jahre ist, muss der gesetzliche Vertreter/bzw. die Begleitperson das 30. Lebensjahr vollendet haben. Der gesetzliche Vertreter muss in derselben Buchung registriert sein, wie die Personen, die unter der Altersgrenze liegen.
16. Einschiffung Der Reisende hat selbst sicherzustellen, dass er sich und sein Fahrzeug bis zu der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeit am Terminal pünktlich zum Check-In einfindet.
KIEL – OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten dieses bis spätestens 120 Minuten vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. DÄNEMARK – NORWEGEN: Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. Der einzelne Kraftfahrer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug auf dem angewiesenen Platz abgestellt und mit angezogener Handbremse im niedrigsten Gang gesichert und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
17. Reisepapiere Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Verlangen vorgelegt werden muss. Alle Fahrzeuge benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw benötigen eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem Fahrzeugbenutzer wird empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um neueste Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen.
18. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde CL zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Reisenden und für die Reisendenbetreuung erforderlich ist. CL hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an servicecenter@colorline.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
19. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Der Beförderungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit diesem Beförderungsvertrag in Hinsicht auf die Beförderung von Passagieren und Gepäck können nach Art. 17 AÜ nach Wahl des Passagiers von einem Gericht entschieden werden a) am Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz oder seine Hauptgeschäftsstelle hat, b) am Gericht des Abfahrtsortes oder Bestimmungsortes, auf den sich die Vereinbarung bezieht, c) bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für beide Vertragspartner Kiel.
20. Beförderer Color Line AS, Color Line Terminalen, Hjortnes, N-0250 Oslo, vertreten durch die deutsche Color Line GmbH, Norwegenkai,D-24143 Kiel, Geschäftsführer: Dirk Hundertmark
Stand: Februar 2017